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   OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05   

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OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05 (https://dejure.org/2005,20511)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.09.2005 - 1 W 11/05 (https://dejure.org/2005,20511)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. September 2005 - 1 W 11/05 (https://dejure.org/2005,20511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beförderung eines Rechtspflegers - Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Vornahme einer Binnendifferenzierung im Hinblick auf die Bewertungen der Einzelmerkmale bei Übereinstimmung der Gesamtnote im Rahmen beförderungsbezogener Auswahlentscheidungen; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen unterschiedlicher Dienstherren ...

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; VwGO § 147; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; SBG § 9 Abs. 1; ; SLVO § 2; ; SLVO § 14 Abs. 4; ; SLVO § 40 Abs. 1 Satz 1; ; SLVO § 41 Abs. 1; ; SLVO § 41 Abs. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Denn der Dienstherr muss bei seinem zusammenfassenden Werturteil bezüglich Eignung und Leistung der Beamten siehe § 41 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. 40 Abs. 1 Satz 1 SLVO "in besonderer Weise die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Bewertungsmerkmale berücksichtigen und diese gewichten" vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 21/93 -, BVerwGE 97, 128 = Buchholz 232.1 § 41 BLV Nr. 3 = ZBR 1995, 145 = DÖD 1995, 133 = IÖD 1995, 170 = NVwZ-RR 1995, 340; davon geht auch die Beurteilungs-AV des Antragsgegners aus, indem es unter Nr. 4 Abs. 2 heißt: "Die Gesamtnote muss von den einzelnen Bewertungsmerkmalen getragen werden.

    Ungeachtet der unterschiedlichen Handhabung der Beurteilungs-AV in Bezug auf die Vergabe der Gesamtnote "sehr gut - 13 Punkte" (Nr. 4 Abs. 1 Beurteilungs-AV i.V.m. § 14 Abs. 4 SLVO) § 14 Abs. 4 SLVO umschreibt die Spitzennote "sehr gut - 13 bis 15 Punkte" mit "eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung", im Geschäftsbereich des OLG-Präsidenten und des Generalstaatsanwalts sind die der Antragstellerin und dem Beigeladenen aktuell zuerkannten Gesamtnoten "sehr gut - 13 Punkte" mit Blick auf ihre "Zweckbestimmung, als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen zu dienen" vgl. u.a. das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 24.11.1994 - 2 C 21/93 -, a.a.O., miteinander vergleichbar.

    Würde bei diesen Gegebenheiten rein formal darauf abgestellt, wie die "Quantität" der Arbeitsleistung des Beigeladenen bewertet ist mit der Folge, dass ihm die Gesamtnote "sehr gut - 13 Punkte" deshalb zu versagen (gewesen) wäre, weil bei dem betreffenden Einzelmerkmal lediglich die Wertungsstufe "überdurchschnittlich" angekreuzt worden ist, wäre dem bereits erwähnten Grundsatz, dass die Bildung des Gesamturteils ein ausschließlich dem Dienstherrn anvertrauter "Akt der Gesamtwürdigung" ist vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 21/93 -, a.a.O., nicht in der gebotenen Weise Rechnung getragen.

  • OVG Saarland, 31.01.1997 - 1 W 43/96

    Bewerberauswahl; Vorgesetzter; Vorschlag; Einigungsvorgang; Leistungsorientierte

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Sie wurde in der Vergangenheit vom Senat für die Geschäftsbereiche des Antragsgegners gebilligt vgl. u.a. Beschlüsse vom 18.4.1994 - 1 W 11/94 -, vom 11.5.1994 - 1 W 10/94 - und vom 31.1.1997 - 1 W 43/96 -.

    Jedenfalls für den Bereich der allgemeinen Justizverwaltung hat der Antragsgegner in der Vergangenheit eine bessere Leistungsentwicklung dann als gegeben angesehen, wenn ein Bewerber im Vergleich zu seinem Mitbewerber um das Beförderungsamt ausgehend von der letzten dienstlichen Beurteilung bei den in zeitlicher Folge früheren Beurteilungen zuerst ein besseres Ergebnis erzielt hat vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 22.3.1999 - 1 V 8/99 -, vom 14.3.1994 - 1 W 3/94 -, vom 21.3.1994 - 1 W 9/94 - und vom 17.11.1994 - 1 W 49/94 - vgl. zur abweichenden Handhabung für den Geschäftsbereich des Justizvollzugsdienstes u.a. Beschluss vom 31.1.1997 - 1 W 43/96 -, Seite 9 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 11.5.1994 - 1 W 10/94 -, Seite 5.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Dem steht die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Ausschöpfung aller unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen nicht entgegen vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16/02 -, ZBR 2003, 420 = DÖD 2003, 202 = IÖD 2003, 170 = NVwZ 2003, 1397, wo auch die Problematik der Zulässigkeit und der Grenzen sogenannter Binnendifferenzierungen behandelt wird; vgl. andererseits zur Verpflichtung einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen, explizit einer Auswertung der Einzelfeststellungen u.a. OVG Münster, Beschluss vom 27.2.2004 - 6 B 2451/03 -, DÖD 2005, 11 = IÖD 2004, 147 = NVwZ-RR 2004, 626.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Dem steht die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Gebot der Ausschöpfung aller unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen nicht entgegen vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16/02 -, ZBR 2003, 420 = DÖD 2003, 202 = IÖD 2003, 170 = NVwZ 2003, 1397, wo auch die Problematik der Zulässigkeit und der Grenzen sogenannter Binnendifferenzierungen behandelt wird; vgl. andererseits zur Verpflichtung einer inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen, explizit einer Auswertung der Einzelfeststellungen u.a. OVG Münster, Beschluss vom 27.2.2004 - 6 B 2451/03 -, DÖD 2005, 11 = IÖD 2004, 147 = NVwZ-RR 2004, 626.
  • OLG Frankfurt, 02.01.1995 - 1 W 49/94

    Kostenentscheidung bei Ruhen des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Jedenfalls für den Bereich der allgemeinen Justizverwaltung hat der Antragsgegner in der Vergangenheit eine bessere Leistungsentwicklung dann als gegeben angesehen, wenn ein Bewerber im Vergleich zu seinem Mitbewerber um das Beförderungsamt ausgehend von der letzten dienstlichen Beurteilung bei den in zeitlicher Folge früheren Beurteilungen zuerst ein besseres Ergebnis erzielt hat vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 22.3.1999 - 1 V 8/99 -, vom 14.3.1994 - 1 W 3/94 -, vom 21.3.1994 - 1 W 9/94 - und vom 17.11.1994 - 1 W 49/94 - vgl. zur abweichenden Handhabung für den Geschäftsbereich des Justizvollzugsdienstes u.a. Beschluss vom 31.1.1997 - 1 W 43/96 -, Seite 9 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 11.5.1994 - 1 W 10/94 -, Seite 5.
  • OLG Oldenburg, 04.02.1994 - 1 W 3/94

    Gebühren, Notar, Notarkosten, Löschungsbewilligung, Lastenfreiheit,

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Jedenfalls für den Bereich der allgemeinen Justizverwaltung hat der Antragsgegner in der Vergangenheit eine bessere Leistungsentwicklung dann als gegeben angesehen, wenn ein Bewerber im Vergleich zu seinem Mitbewerber um das Beförderungsamt ausgehend von der letzten dienstlichen Beurteilung bei den in zeitlicher Folge früheren Beurteilungen zuerst ein besseres Ergebnis erzielt hat vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 22.3.1999 - 1 V 8/99 -, vom 14.3.1994 - 1 W 3/94 -, vom 21.3.1994 - 1 W 9/94 - und vom 17.11.1994 - 1 W 49/94 - vgl. zur abweichenden Handhabung für den Geschäftsbereich des Justizvollzugsdienstes u.a. Beschluss vom 31.1.1997 - 1 W 43/96 -, Seite 9 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 11.5.1994 - 1 W 10/94 -, Seite 5.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Die in Rede stehende Beurteilungspraxis des OLG-Präsidenten unterläge indes auch unter der Fortgeltung der Beurteilungs-AV in ihrer bisherigen Fassung - explizit der Nr. 4 Abs. 2 - keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn aufgrund ständiger Verwaltungspraxis in allen dem Antragsgegner unterstehenden Geschäftsbereichen, in denen die Beurteilungs-AV zur Anwendung kommt, mit (stillschweigender) Billigung des Antragsgegners der vom OLG-Präsidenten aufgestellte Beurteilungsgrundsatz, wonach die Vergabe von 13 Punkten ausnahmslos voraussetze, dass "Qualität" und "Quantität" der Arbeitsleistung mit "weit überdurchschnittlich" bewertet sind, allgemeine Berücksichtigung findet vgl. dazu, dass Verwaltungsvorschriften - um solche handelt es sich bei der Beurteilungs-AV - gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen sind und zur praktischen Anwendung kommen, u.a. BVerwG, Urteile vom 7.5.1981 - 2 C 5/79 -, ZBR 1982, 50 = Buchholz 332 § 25 BBG Nr. 1 = DVBl. 1982, 195, vom 2.2.1995 - 2 C 19/94 -, ZBR 1995, 240 = DÖD 1995, 135 = NVwZ-RR 1996, 47, und vom 2.3.1995 - 2 C 17/94 -, ZBR 1995, 238 = DÖD 1995, 137 = IÖD 1995, 175; siehe auch Beschluss des Senats vom 14.3.1997 - 1 W 2/97 -.
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Die in Rede stehende Beurteilungspraxis des OLG-Präsidenten unterläge indes auch unter der Fortgeltung der Beurteilungs-AV in ihrer bisherigen Fassung - explizit der Nr. 4 Abs. 2 - keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn aufgrund ständiger Verwaltungspraxis in allen dem Antragsgegner unterstehenden Geschäftsbereichen, in denen die Beurteilungs-AV zur Anwendung kommt, mit (stillschweigender) Billigung des Antragsgegners der vom OLG-Präsidenten aufgestellte Beurteilungsgrundsatz, wonach die Vergabe von 13 Punkten ausnahmslos voraussetze, dass "Qualität" und "Quantität" der Arbeitsleistung mit "weit überdurchschnittlich" bewertet sind, allgemeine Berücksichtigung findet vgl. dazu, dass Verwaltungsvorschriften - um solche handelt es sich bei der Beurteilungs-AV - gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen sind und zur praktischen Anwendung kommen, u.a. BVerwG, Urteile vom 7.5.1981 - 2 C 5/79 -, ZBR 1982, 50 = Buchholz 332 § 25 BBG Nr. 1 = DVBl. 1982, 195, vom 2.2.1995 - 2 C 19/94 -, ZBR 1995, 240 = DÖD 1995, 135 = NVwZ-RR 1996, 47, und vom 2.3.1995 - 2 C 17/94 -, ZBR 1995, 238 = DÖD 1995, 137 = IÖD 1995, 175; siehe auch Beschluss des Senats vom 14.3.1997 - 1 W 2/97 -.
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Die in Rede stehende Beurteilungspraxis des OLG-Präsidenten unterläge indes auch unter der Fortgeltung der Beurteilungs-AV in ihrer bisherigen Fassung - explizit der Nr. 4 Abs. 2 - keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn aufgrund ständiger Verwaltungspraxis in allen dem Antragsgegner unterstehenden Geschäftsbereichen, in denen die Beurteilungs-AV zur Anwendung kommt, mit (stillschweigender) Billigung des Antragsgegners der vom OLG-Präsidenten aufgestellte Beurteilungsgrundsatz, wonach die Vergabe von 13 Punkten ausnahmslos voraussetze, dass "Qualität" und "Quantität" der Arbeitsleistung mit "weit überdurchschnittlich" bewertet sind, allgemeine Berücksichtigung findet vgl. dazu, dass Verwaltungsvorschriften - um solche handelt es sich bei der Beurteilungs-AV - gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen sind und zur praktischen Anwendung kommen, u.a. BVerwG, Urteile vom 7.5.1981 - 2 C 5/79 -, ZBR 1982, 50 = Buchholz 332 § 25 BBG Nr. 1 = DVBl. 1982, 195, vom 2.2.1995 - 2 C 19/94 -, ZBR 1995, 240 = DÖD 1995, 135 = NVwZ-RR 1996, 47, und vom 2.3.1995 - 2 C 17/94 -, ZBR 1995, 238 = DÖD 1995, 137 = IÖD 1995, 175; siehe auch Beschluss des Senats vom 14.3.1997 - 1 W 2/97 -.
  • OVG Saarland, 07.03.1997 - 1 W 48/96
    Auszug aus OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 11/05
    Neben der Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedeutung und Gewichtung der Einzelmerkmale bei der Bildung des Gesamturteils (= Gesamtnote) kann hier darüber hinaus Beachtung finden, dass sich auch die bei den jeweiligen Einzelmerkmalen beurteilten Leistungen innerhalb einer gewissen Bandbreite bewegen können, also ein mit "überdurchschnittlich" angekreuztes Einzelmerkmal sowohl in Richtung der höchsten Bewertungsstufe "weit überdurchschnittlich", als auch in Richtung der nächst niedrigeren Bewertungsstufe "durchschnittlich" tendieren kann (u.a.) mit dieser Erwägung hat der Senat die materielle Rechtmäßigkeit einer im Vergleich zur vorausgegangenen dienstlichen Regelbeurteilung um einen Punkt schlechter ausgefallenen Gesamtnote ("gut - 11 Punkte" anstatt "gut - 12 Punkte") bejaht, obwohl der Betreffende bei den Einzelmerkmalen nicht schlechter abgeschnitten hatte, vielmehr bei dem Einzelmerkmal "Fleiß" sogar um eine Stufe besser als bei der vorausgegangenen, im Gesamturteil um einen Punkt besser ausgefallenen Beurteilung beurteilt worden ist, vgl. Beschluss vom 7.3.1997 - 1 W 48/96 -, Seiten 9, 10; siehe auch Beschluss vom 1.3.2000 - 1 W 3/00 -, Seite 6; vgl. zur hier angesprochenen Problematik auch Urteil des Senats vom 24.6.2002 - 1 R 13/01 -, Seiten 21, 22.
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